Die Gleichstellung von Frau und Mann ist ein wichtiges
Grundrecht der Rechtsgleichheit.
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist seit 1981 in
Art. 8 Abs. 3 der Schweizer Bundesverfassung verankert:
„Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.“
Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es Frauen und Männern, sich gegen direkte und indirekte Diskriminierungen zu wehren – in der Familie, im Erwerbsleben oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Laut Gesetz hat derjenige Ehegatte, welcher den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen in Beruf oder Gewerbe hilft, Anspruch auf „einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung“ aus dem Einkommen oder Vermögen des anderen Ehegatten. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz GIG) finden Sie hier.