
Die Unfallversicherung übernimmt Kosten, wenn Sie einen Unfall haben oder beruflich erkranken. Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind automatisch durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin versichert.
Je nachdem wie viel Sie arbeiten, sind Sie anders versichert:
Wenn Sie acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind Sie gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert. Nichtberufsunfälle sind Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit.
- Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeite, sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit müssen Sie eine zusätzliche Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
- Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.
Nicht erwerbstätige Personen sind nicht automatisch versichert. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
