
Schweizerinnen und Schweizer haben viele Möglichkeiten, wie sie die Politik im Land aktiv mitgestalten können. Diese nennt man Bürgerrechte. Dazu müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein und das Schweizer Staatsbürgerrecht besitzen.
Die wichtigsten Bürgerrechte sind:
- Das Stimm- und Wahlrecht: Mehrmals pro Jahr entscheiden die Stimmberechtigten bei Volksabstimmungen auf lokaler, kantonaler und Bundesebene.
- Das Initiativ- und Referendumsrecht: Bürgerinnen und Bürger können mit einer Initiative Änderungen in der Bundesverfassung verlangen. Mit einem Referendum können sie fordern, dass parlamentarische Beschlüsse dem Volk zur definitiven Abstimmung vorgelegt werden.
- Das Petitionsrecht: Dieses Recht erlaubt es allen (auch Migrantinnen und Migranten) Anregungen, Bitten oder Beschwerden in schriftlicher Form an die Behörden zu richten.
