Damit Sie Ihre Familienangehörigen in die Schweiz nachziehen lassen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihre Wohnung muss angemessen sein. Sie muss also den ortsüblichen Verhältnissen entsprechen und gross genug für die ganze Familie sein.
- Falls Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, sind Ihre finanziellen Verhältnisse nicht relevant. Falls Sie jedoch selbständig erwerbend oder nichterwerbstätig sind, müssen Sie nachweisen können, dass Sie finanziell für den Unterhalt der Familienmitglieder aufkommen können.
- Falls Sie Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger sind, müssen Sie nachweisen können, dass ihr Aufenthalt gefestigt ist. Dies bedeutet, dass Sie angemessen integriert und seit mindestens 12 Monaten erwerbstätig sein sollten.
Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, müssen die Familienmitglieder, welche Sie in die Schweiz nachziehen lassen möchten, unter anderen folgende Dokumente vorweisen können:
- eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass,
- ein Visum bei Personen, die visumpflichtig sind,
- eine Bestätigung des Heimatstaates über die Verwandtschaftsverhältnisse zum bereits in der Schweiz lebenden Familienangehörigen,
- eine Bestätigung, dass für den Unterhalt der nachgezogenen Familienangehörigen gesorgt ist, falls die bereits in der Schweiz lebende Person unterhaltspflichtig ist für diese Familienangehörigen,
- Kopie des Mietvertrages in Obwalden
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Gesuch um Familiennachzug muss im Kanton Obwalden bei der Abteilung Migration im Amt für Arbeit abgegeben werden:
Abteilung Migration
Amt für Arbeit Obwalden
St. Antonistrasse 4
6061 Sarnen
Telefon: 041 666 66 70
Telefax: 041 666 66 75
E-Mail: migration(at)ow.ch
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.00-11.45 und 13.30 bis 17.00.
Die Anmeldung nach Zuzug in die Schweiz erfolgt durch persönliches Vorsprechen bei der Wohngemeinde.