In den Tagen nach der Geburt soll sich die Mutter körperlich und seelisch erholen. In dieser ersten Woche (Wochenbett) werden Mutter und Kind medizinisch betreut. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt die Kosten der Untersuchungen während der Schwangerschaft, der Geburt und der Betreuung im Wochenbett. Die Krankenkasse übernimmt auch gewisse Kosten der Geburtsvorbereitung und der Stillberatung.
Für die erste Zeit nach der Geburt zu Hause gibt es bei der Mütter-, Väter- und Elternberatung zahlreiche Kurse zur Ernährung, Entwicklung oder Erziehung des Kindes. Einige Kurse werden auch in anderen Sprachen als Deutsch durchgeführt.
Eine Mütter- und Väterberatung wird im Kanton Obwalden von der Spitex angeboten.
In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt). Ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub existiert in der Schweiz nicht. Einzelne Arbeitgeber (z.B. die öffentliche Verwaltung einzelner Kantone) gewähren Vätern nach der Geburt einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von einigen Wochen.
Nähere Informationen zur Mutterschaftsversicherung erhalten Sie hier oder bei Ihrem Arbeitgeber. Zudem finden Sie hier weitere Informationen zur Mutterschaftsentschädigung und zum Schutz der Arbeitnehmerin während der Mutterschaft.