
Öffentliche Schulen müssen alle in der Schweiz lebenden Kinder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus einschulen. Das gilt also auch für Sans-Papiers-Kinder bis zum Ende der Schulpflicht (9. Schuljahr). Schule und Lehrpersonen dürfen Daten über Kinder, ihre Familien und ihren Aufenthaltsstatus nicht an die Polizei weitergeben.
Zusätzliche Informationen und Adressen von spezialisierten Beratungsstellen finden sich hier.
