• erleichterte Einbürgerung: Dafür ist der Bund zuständig
  • ordentliche Einbürgerung: Dafür sind Gemeinde, Kanton und Bund zuständig
  • Erste Anlaufstelle für die Einbürgerung: Ihre Wohngemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare. Reichen Sie danach das Einbürgerungsgesuch auf dem offiziellen Formular und mit allen notwendigen Unterlagen beim Einwohnergemeinderat (bzw. Bürgergemeinderat) des Wohnorts ein.

Präzise Angaben zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie in diesem Merkblatt .
Informationen zu den Einbürgerungsverfahren finden Sie auch auf der Website des Staatssekretariats für Migration.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie zudem hier.

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