04. Welche Stellen sind in das Einbürgerungsverfahren involviert?

Die erste Anlaufstelle für die Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare. Reichen Sie danach das Einbürgerungsgesuch auf dem offiziellen Formular und mit allen notwendigen Unterlagen beim Einwohnergemeinderat (bzw. Bürgergemeinderat) Ihres Wohnorts ein.

Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration. Man unterscheidet zwischen zwei Arten:

  • Für erleichterte Einbürgerungen ist der Bund zuständig.
  • Für ordentliche Einbürgerungen sind die Gemeinden, die Kantone und der Bund zuständig.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie zudem hier.

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