04. Welche Familienangehörigen darf ich in die Schweiz holen, wenn ich aus einem EU/EFTA-Staat stamme?

Wenn Sie EU/EFTA-Bürgerin oder EU/EFTA-Bürger sind und über eine Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen, dürfen folgende Ihrer Familienmitglieder in die Schweiz ziehen:

  • Ehepartnerin/Ehepartner oder Partnerin/Partner einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Kinder und Enkel (auch jene des Ehepartners oder der Ehepartnerin) bis zum 21. Lebensjahr. Ältere Kinder und Enkel dürfen nachkommen, wenn Sie für deren Unterhalt aufkommen.
  • Eltern und Grosseltern (auch jene des Ehepartners oder der Ehepartnerin), wenn Sie für deren Unterhalt aufkommen.


Falls Sie sich in Ausbildung befinden (Schule, Studium), dürfen Sie nur Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann sowie die unterhaltspflichtigen Kinder in die Schweiz nachziehen lassen.

Hier finden Sie das Gesuch um Familiennachzug, welches Sie im Falle eines Familiennachzugs ausfüllen müssen.

Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug gibt es hier.

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