
Die Demokratie der Schweiz stützt sich auf die Schweizerische Bundesverfassung. Dabei gibt es eine Gewaltenteilung. Damit ist gemeint, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Staatsorgane verteilt ist. Auf nationaler Ebene sieht dies wie folgt aus:
- Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) ist das nationale Parlament (besteht aus Nationalrat und dem Ständerat).
- Die Exekutive (ausführende Gewalt) ist der Bundesrat (besteht aus sieben Personen).
- Die Judikative (rechtsprechende Gewalt) besteht aus dem Bundesgericht, dem Bundesstrafgericht und dem Bundesverwaltungsgericht.
Eine Gewaltenteilung besteht auch in den 26 Kantonen. Dort kann ihre Struktur jedoch variieren.
Weitere Informationen:
Das politische System der Schweiz
