03. Wie ist das politische System der Schweiz strukturiert?

Die Demokratie der Schweiz stützt sich auf die Schweizerische Bundesverfassung und kennt die Gewaltenteilung. Damit ist gemeint, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Staatsorgane verteilt ist. Auf nationaler Ebene sieht dies wie folgt aus:

Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) ist das nationale Parlament. Es wird auch Bundesversammlung genannt und besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder und vertritt das Volk. Der Ständerat mit 46 Mitgliedern repräsentiert im Parlament die 26 Kantone.

Die Exekutive (ausführende Gewalt) ist der Bundesrat (Landesregierung). Er hat sieben Mitglieder, welche der Eidgenössischen Verwaltung vorstehen. Einer Person aus dem Bundesrat übernimmt jeweils für ein Jahr zusätzlich die Funktion des Bundespräsidenten oder der Bundesratspräsidentin.

Die Judikative (Recht sprechende Gewalt) besteht auf nationaler Ebene aus dem Bundesgericht, dem Bundesstrafgericht und dem Bundesverwaltungsgericht.

Analog zum Bund (Gesamtstaat) kennen auch die 26 Kantone (Gliedstaaten) in der Schweiz die Gewaltenteilung; ihre Struktur kann allerdings variieren: Es gibt kantonale Parlamente (nicht in allen Kantonen), kantonale Regierungen und Kantonsgerichte.

Das politische System der Schweiz

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