Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.
- Sie arbeiten acht Stunden oder mehr pro Woche bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber: Dann sind Sie gegen Berufsunfälle und gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert.
- Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber: Dann sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (z.B. im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
- Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.
Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, z.B. Hausfrauen und -männer, Kinder, Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder ausgesteuerte Arbeitslose. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie bei der Arbeitgeberin bzw. beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.