03. Welche Aufenthaltsbewilligungen gibt es für Asylsuchende und Flüchtlinge?

Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer): Einen Ausweis F erhalten Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei die Wegweisung sich aber als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (wegen konkreter Gefährdung der Person) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat. Der Ausweis gilt für 12 Monate und kann vom Aufenthaltskanton um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die kantonalen Behörden können vorläufig aufgenommenen Personen eine Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erteilen.

Ausweis N (Asylsuchende): Einen Ausweis N erhalten Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben und im Asylverfahren stehen. Während des Asylverfahrens haben sie grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht in der Schweiz. Unter bestimmten Umständen kann ihnen eine unselbständige Erwerbstätigkeit erlaubt werden.

Ausweis S (Schutzbedürftige): Dieser Ausweis berechtigt zum vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz, jedoch weder zum Grenzübertritt noch zur Rückkehr in die Schweiz. Wenn Personen mit Ausweis S eine Arbeitsstelle antreten oder die Arbeitsstelle wechseln, müssen sie dafür eine Bewilligung einholen. Sie müssen diesen Ausweis der zuständigen kantonalen Behörde zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer unaufgefordert vorlegen. Eine Adressänderung ist innert acht Tagen der zuständigen Behörde zu melden. Dieser Ausweis ist kein Nachweis für die Identität des Inhabers/der Inhaberin.

Anerkannte Flüchtlinge erhalten entweder Asyl und damit eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) oder sie werden als anerkannter Flüchtling vorläufig aufgenommen und erhalten einen F-Ausweis (vorläufig aufgenommener Flüchtling). Anerkannte Flüchtlinge mit B-Ausweis wie auch mit F-Ausweis können dauerhaft in der Schweiz bleiben und arbeiten.

Weitere Informationen zu diesen Aufenthaltsbewilligungen erhalten Sie hier oder auch hier.
Einen Überblick über die Aufenthaltskategorien im Asylbereich erhalten Sie hier.

de_CHDE
Nach oben blättern