03. Welche Aufenthaltsbewilligungen gibt es für Asylsuchende und Flüchtlinge?

Für Asylsuchende gibt es folgende Aufenthaltsbewilligungen: Genauere Informationen finden Sie hier.

  • Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer)
  • Ausweis N (Asylsuchende)
  • Ausweis S (Schutzbedürftige)

Anerkannte Flüchtlinge erhalten entweder Asyl und damit eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) oder sie werden als anerkannter Flüchtling vorläufig aufgenommen und erhalten einen F-Ausweis (vorläufig aufgenommener Flüchtling). Anerkannte Flüchtlinge mit B- oder F-Ausweis können dauerhaft in der Schweiz bleiben und arbeiten.

Weitere Informationen zu diesen Aufenthaltsbewilligungen erhalten Sie hier.
Einen Überblick über die Aufenthaltskategorien im Asylbereich erhalten Sie hier.

Nach oben blättern