Für Asylsuchende gibt es folgende Aufenthaltsbewilligungen: Genauere Informationen finden Sie hier.
- Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer)
- Ausweis N (Asylsuchende)
- Ausweis S (Schutzbedürftige)
Anerkannte Flüchtlinge erhalten entweder Asyl und damit eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) oder sie werden als anerkannter Flüchtling vorläufig aufgenommen und erhalten einen F-Ausweis (vorläufig aufgenommener Flüchtling). Anerkannte Flüchtlinge mit B- oder F-Ausweis können dauerhaft in der Schweiz bleiben und arbeiten.
Weitere Informationen zu diesen Aufenthaltsbewilligungen erhalten Sie hier.
Einen Überblick über die Aufenthaltskategorien im Asylbereich erhalten Sie hier.
