Für Bürgerinnen und Bürger eines Drittstaates gibt es folgende Aufenthaltsbewilligungen: Genauere Informationen finden Sie hier:
- Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
- Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer)
- Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
- Ausweis N (für Asylsuchende)
- Ausweis S (für Schutzbedürftige)
Zuständig für die Aufenthaltsbewilligungen im Kanton Obwalden ist die Ableitung Migration vom Amt für Arbeit.
Kontakt: E-Mail: migration@ow.ch, Tel.: +41 41 666 66 70
Weitere Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen finden Sie hier.
Hier finden Sie das Aufenthaltsgesuch für Nichterwerbstätige aus Drittstaaten.
