02. Welche Aufenthaltsbewilligung benötige ich als Bürgerin oder Bürger eines Drittstaats?

Für Bürgerinnen und Bürger eines Drittstaates gibt es folgende Aufenthaltsbewilligungen: Genauere Informationen finden Sie hier:

  • Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
  • Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer)
  • Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
  • Ausweis N (für Asylsuchende)
  • Ausweis S (für Schutzbedürftige)

Zuständig für die Aufenthaltsbewilligungen im Kanton Obwalden ist die Ableitung Migration vom Amt für Arbeit.
Kontakt: E-Mail: migration@ow.ch, Tel.: +41 41 666 66 70

Weitere Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen finden Sie hier.
Hier finden Sie das Aufenthaltsgesuch für Nichterwerbstätige aus Drittstaaten.

Nach oben blättern