02. Welche Aufenthaltsbewilligung benötige ich als Bürgerin oder Bürger eines Drittstaats?

Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung): Die Kurzaufenthaltsbewilligung gilt für Aufenthalte von der Dauer von weniger als einem Jahr. Wenn Sie eine Arbeitsstelle in der Schweiz von der Dauer zwischen drei Monaten und einem Jahr nachweisen können, erhalten Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung für eine Gültigkeitsdauer, welche jener des Arbeitsvertrags entspricht. Der Bundesrat hat für die Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen für Drittstaatenangehörige jedoch eine jährliche Höchstzahl festgelegt.

Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung): Diese Aufenthaltsbewilligung erhalten Drittstaatsangehörige, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Der Ausweis B für Drittstaatenangehörige wird das erste Mal in der Regel auf ein Jahr befristet. Es gibt jährlich festgelegte Höchstzahlen bei der Erteilung dieses Ausweises. Die einmal erteilten Ausweise B werden jedoch im Normalfall jährlich erneuert, falls keine Gründe gegen eine Erneuerung sprechen.

Ausweis C (Niederlassungsbewilligung): Die Niederlassungsbewilligung für Drittstaatsangehörige wird üblicherweise nach einem Aufenthalt von zehn Jahren in der Schweiz erteilt. Dieses Aufenthaltsrecht gilt unbeschränkt und ist nicht an Bedingungen geknüpft.

Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit): Diese Aufenthaltsbewilligung betrifft Ehegatten von Beamten intergouvernementaler Organisationen und von Mitgliedern ausländischer Vertretungen und deren Kinder bis zum 25. Lebensjahr. Sie können sich damit während der Dauer des Arbeitseinsatzes des Familienangehörigen in der Schweiz aufhalten.

Zuständig für die Aufenthaltsbewilligungen im Kanton Obwalden ist die Abteilung Migration:

Abteilung Migration
Amt für Arbeit Obwalden
St. Antonistrasse 4
6061 Sarnen
Telefon: 041 666 66 70
Telefax: 041 666 66 75
E-Mail: migration(at)ow.ch
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.00-11.45 und 13.30 bis 17.00

Weitere Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen finden Sie hier.
Hier finden Sie das Aufenthaltsgesuch für Nichterwerbstätige aus Drittstaaten.

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