02. Gibt es finanzielle Unterstützung für Sprachkurse?

Sprachkurse werden finanziell mit bis zu 70 Prozent der Kursgebühren unterstützt. Dafür müssen Sie nach Vollendung Ihres Sprachkurses ein Gesuch zur finanziellen Unterstützung eines Deutschsprachkurses stellen. Dieses finden Sie hier.
Das Gesuch darf nur bis 3 Monate nach Kursende eingereicht werden. Ausserdem können nur Personen mit Aufenthaltsstauts F, B, C oder einer schweizerischen Staatsbürgerschaft von dieser Unterstützungsleistung profitieren. Personen mit Aufenthaltsstatus L können in Ausnahmefällen ebenfalls unterstützt werden. Dafür melden Sie sich direkt bei: Basil Allemann, Tel.: 041 666 61 57, E-Mail: basil.allemann@ow.ch.
Die Fachstelle Gesellschaftsfragen, Ihre Wohngemeinden und das Berufs- und Weiterbildungszentrum BWZ Obwalden gibt Ihnen Auskunft über die Finanzierung der Deutschkurse in Obwalden.
Der Leitfaden bietet Ihnen viele Informationen rund um die finanzielle Unterstützung eines Deutschsprachkurses.
Auch Kurse in Luzern können unterstützt werden. Klären Sie die finanzielle Unterstützung aber zuerst mit der Integration der Fachstelle Gesellschaftsfragen ab. 
Informationen und Kontakt: Basil Allemann, Tel.: 041 666 61 57, E-Mail: basil.allemann@ow.ch   

Informationen zu den Sprachkursen finden Sie hier.

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