02. Welche Familienangehörigen darf ich in die Schweiz holen, wenn ich aus einem EU/EFTA-Staat stamme?

Wenn Sie EU/EFTA-Bürgerin oder EU/EFTA-Bürger sind und über eine Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen, dürfen folgende Familienmitglieder in die Schweiz ziehen:

  • Ehepartnerin oder Ehepartner / Partnerin oder Partner einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Kinder und Enkel bis zum 21. Lebensjahr. Ältere Kinder und Enkel dürfen nachkommen, wenn Sie für ihren Unterhalt aufkommen.
  • Eltern und Grosseltern, wenn Sie für ihren Unterhalt aufkommen.

Falls Sie sich in einer Ausbildung befinden, dürfen Sie nur Ihre Ehepartnerin oder Ehepartner und Ihre unterhaltspflichtigen Kinder in die Schweiz nachziehen lassen.

Wenn Sie einen Familiennachzug machen möchten, müssen Sie dafür ein Wanted einreichen.

Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie here.

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