Sozialversicherungen

08. Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung der Krankenkasse?

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung. Die individuelle Prämienverbilligung ist ein Geschäft des kantonalen Gesundheitsamtes. Sie wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsamtes und auf dem Infoblatt Prämienverbilligung 2022.

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07. Wer bekommt Familienzulagen?

Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von mindestens CHF 7‘050.- pro Jahr, bzw. CHF 587.- pro Monat. Auch Selbständigerwerbende bekommen Familienzulagen. Im Kanton Obwalden erhalten Sie für Kinder bis zu 16 Jahren eine Kinderzulage von 200 Franken je Kind und Monat. Für Kinder von 16 bis 25 Jahren, die in Ausbildung sind,

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06. Was ist die Mutterschaftsversicherung?

In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Das heisst, erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt). Seit 2021 existiert in der Schweiz ein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Offiziell beträgt dieser 2 Wochen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt

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05. Wer und was ist in der Krankenversicherung (KV) versichert?

Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen. Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell ist diese aber unterschiedlich teuer. Zu den Leistungen der Grundversicherung gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital,

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04. Wie ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) organisiert?

Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie sich zuerst beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden. Dies sollten Sie tun, sobald Sie erfahren, dass Ihnen beispielsweise gekündigt wird, also schon bevor Sie arbeitslos werden. Falls Sie noch bei keiner Arbeitslosenkasse sind, können Sie das dort erledigen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung in der Schweiz.

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03. Wer und was ist bei einer Unfallversicherung versichert?

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert. Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, z.B. Hausfrauen und -männer, Kinder, Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder ausgesteuerte Arbeitslose. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen. So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber

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02. Wofür ist die Invalidenversicherung (IV) da?

Die Abkürzung IV steht für Invalidenversicherung. Sie ist neben der AHV eine weitere wichtige Sozialversicherung in der Schweiz. Als invalid gilt jemand, wenn er oder sie wegen eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens bleibend oder für längere Zeit (mindestens ein Jahr) nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kann. Die IV hat in erster Linie die Aufgabe,

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01. Wie funktioniert die Altersvorsorge in der Schweiz?

Das Rentenalter beginnt in der Schweiz für Frauen mit 64, für Männer mit 65 Jahren. In der Schweiz baut die Altersvorsorge auf einem 3-Säulen System auf. Staatliche Vorsorge: Inhalt: AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und IV (Invalidenversicherung) Ziel: ExistenzsicherungVerantwortlich: Staat Berufliche Vorsorge (2. Säule):Inhalt: PensionskasseZiel: Lebensstandard beibehaltenVerantwortlich: Arbeitgeber Private Vorsorge (3. Säule):Inhalt: gebundene Vorsorge (Säule 3a)

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