08. Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung der Krankenkasse?
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung. Die individuelle Prämienverbilligung ist ein Geschäft des kantonalen Gesundheitsamtes. Sie wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsamtes und auf dem Infoblatt Prämienverbilligung 2022.
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